EU-Streit um Cannabis: Ungarn vor Gericht - droht Deutschland dasselbe Schicksal?

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EU-Streit um Cannabis: Ungarn vor Gericht - droht Deutschland dasselbe Schicksal?

Zuletzt aktualisiert 16. März 2023

Seit einigen Jahren wird weltweit immer stärker erkannt, dass Cannabis nicht die gefährliche Droge ist, wie sie im internationalen Vertrag über Betäubungsmittel von 1961 beschrieben wurde. Tatsächlich wurde Cannabis vor über zwei Jahren, am 2. Dezember 2020, von den Vereinten Nationen neu klassifiziert. Obwohl diese Neuklassifizierung keine unmittelbaren Auswirkungen hat, hat sie dennoch Konsequenzen, wie zum Beispiel den Fall Ungarns vor dem Europäischen Gerichtshof.Seit einigen Jahren wird weltweit immer stärker erkannt, dass Cannabis nicht die gefährliche Droge ist, wie sie im internationalen Vertrag über Betäubungsmittel von 1961 beschrieben wurde. Tatsächlich wurde

Man erkennt den Medizinischen Nutzen von Cannabis an

Vor der Neuklassifizierung war Cannabis in der Anlage IV der Single Convention und anderer internationaler Verträge aufgeführt. Diese Anlage enthält Substanzen, die von der internationalen Gemeinschaft als nicht verkehrsfähig und ohne medizinischen Nutzen betrachtet werden. Da jedoch viele Nationen, die diese Verträge unterzeichnet hatten, mittlerweile den medizinischen Nutzen von Cannabis anerkennen, war es an der Zeit, den Status der Pflanze in den Verträgen anzupassen. Die Neuklassifizierung in Anlage I, welche Substanzen mit medizinischem Nutzen enthält, wurde knapp mit einer Mehrheit von 27 zu 25 Stimmen durchgesetzt.

Ungarn handelt entgegen der beschlossenen Position der EU


Vor der geplanten Abstimmung zur Neuklassifizierung von Cannabis hatte die Europäische Union nach einem Beschluss des EU-Rats eine gemeinsame Position eingenommen, da die EU-Kommission die Regulierung von Betäubungsmitteln als europäische Angelegenheit ansieht. Die EU hatte beschlossen, der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO zu folgen und für die Neuklassifizierung von Cannabis in Anlage I der UN-Konventionen zu stimmen. Obwohl Ungarn der Vereinbarung entgegen handelte und dagegen stimmte, muss es sich nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten.

Der Rahmenvertrag macht Cannabis zur EU-Angelegenheit

Es ist unklar, welche Konsequenzen Ungarn aufgrund seiner Entscheidung, gegen den EU-Beschluss zu stimmen, drohen. Obwohl die EU in der Commission on Narcotic Drugs (CND), die für die Reklassifizierung verantwortlich ist, kein Stimmrecht hat, sind zwölf EU-Mitgliedstaaten allein stimmberechtigt, darunter auch Ungarn. Daher hat das Land das Recht, eigenständig zu entscheiden. Allerdings gibt es auf EU-Ebene seit 2004 einen Rahmenvertrag, der festlegt, wie Mitgliedstaaten Betäubungsmittel im Rahmen von UN-Klassifizierungen regulieren sollten. Demnach sollen die stimmberechtigten Nationen die Position der EU in Abstimmungen vertreten, da die Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf das EU-Recht haben können.

Ungarn missachtet Fakten und UN-Empfehlung zu Cannabis


Die Europäische Kommission hat im Februar 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, da das Land gegen den EU-Vertrag von 2004 verstoßen hatte. Die Angelegenheit landete vor dem Europäischen Gerichtshof, da die Stellungnahmen Ungarns für die EU nicht schlüssig waren. In ihrer Argumentation ignorierte Ungarn den medizinischen Nutzen von Cannabis und warnte vor einem erhöhten Suchtpotenzial und Konsum.

Möglicherweise landet die deutsche Legalisierung vor dem EuGH trotz Zustimmung der EU

Die Vorgänge rund um das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn haben auch Relevanz für die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Deutschland. Denn jedes EU-Mitglied kann sich in dieser Angelegenheit an den EuGH wenden, was auch für Deutschland gilt, selbst nach einer positiven EU-Notifizierung des Gesetzentwurfs. Da einige Mitgliedsstaaten innerhalb der EU immer noch eine restriktivere Cannabispolitik verfolgen, ist dies durchaus möglich.Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Deutschland. Denn jedes EU-Mitglied kann sich in dieser Angelegenheit an den EuGH wenden, was auch für Deutschland gilt, selbst nach einer positiven EU-Notifizierung des Gesetzentwurfs. Da einige Mitgliedsstaaten innerhalb der EU immer noch eine restriktivere Cannabispolitik verfolgen, ist dies durchaus möglich.