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Hanfsamen aus dem Ausland bestellen: Legalität & Risiken

Rechtliche Aspekte von Cannabis
Hanfsamen bestellen legal?

Zuletzt aktualisiert 20. Februar 2023

Die Legalisierung von Cannabis ist ein kontroverses Thema, das sowohl die Gesellschaft als auch die Politik spaltet. Obwohl sich die Gesetzgebung in einigen Ländern zu Gunsten einer Lockerung oder sogar einer vollständigen Legalisierung entwickelt hat, bleibt Deutschland in Bezug auf Cannabis restriktiv. Es ist jedoch nicht nur der Konsum von Cannabis, der unter die Lupe genommen wird, sondern auch der Erwerb von Cannabissamen. Bei einer Internetrecherche finden sich viele Informationen, die behaupten, dass der Kauf von Hanfsamen im Ausland völlig legal und risikofrei sei. Doch wie sieht es in Wirklichkeit aus? In diesem Artikel auf Bobsbuds.de gehen wir der komplexen Rechtslage bezüglich des Erwerbs von Cannabissamen in Deutschland auf den Grund und zeigen auf, welche Risiken tatsächlich bestehen. Lesen Sie weiter, um die Wahrheit über den Kauf von Hanfsamen im Ausland zu erfahren.

Fallen Cannabissamen unter das Betäubungsmittelgesetz?

Die Tatsache, dass Cannabis aufgrund seines psychoaktiven Wirkstoffs THC im Betäubungsmittelgesetz gelistet ist, ist weithin bekannt. Hanfsamen, die keinen THC-Gehalt aufweisen und somit nicht als Rauschmittel konsumiert werden können, werden von vielen Menschen als unbedenklich angesehen und dienen als Ausgangspunkt für die Herstellung einer Vielzahl nützlicher Produkte. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Cannabispflanze einschließlich ihrer Bestandteile in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt ist. Dazu zählen auch Hanfsamen, was bedeutet, dass sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

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Laut BtMG: Was ist im Umgang mit Hanfsamen erlaubt und was nicht?

Zusammengefasst ist es in Deutschland erlaubt, Cannabis zu konsumieren. Allerdings ist es laut § 29 BtMG verboten, alle Handlungen zu unternehmen, die Voraussetzung für den Konsum sind. Dazu zählen der Erwerb, Verkauf, Weitergabe, Besitz, Einfuhr und Anbau von Cannabis. Im Hinblick auf Hanfsamen sind besonders die letzten beiden Punkte relevant.

Es ist nicht illegal, Hanfsamen im Ausland zu kaufen, da der Verkauf in vielen Ländern wie den Niederlanden erlaubt ist. Allerdings wird die Einfuhr der Samen nach Deutschland als Einfuhr von Betäubungsmitteln betrachtet, da Hanfsamen hierzulande unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, auch wenn sie nicht zu Rauschzwecken konsumiert werden können. Die Frage nach dem Zweck der Einfuhr ist daher entscheidend.

Als Privatperson ohne ärztliches Attest oder Anbaugenehmigung für Nutzhanf gibt es keinen legitimen Grund, Hanfsamen zu kaufen, da der Anbau illegal ist. Wenn man Hanfsamen dennoch einführt, kann man schnell den Verdacht erwecken, eine illegale Grasplantage betreiben oder gar mit Cannabis handeln zu wollen.

Risiko: Was passiert wenn ich Hanfsamen bestelle?

Es ist möglich, dass man die bestellten Hanfsamen nach einer Woche unproblematisch in den Händen hält. Jedoch ist es weitaus wahrscheinlicher, dass die Sendung vom Zoll kontrolliert und beschlagnahmt wird. In diesem Fall erhält man Post von der Polizei und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz droht. Die Konsequenzen hängen dabei von der Größe der Bestellung ab und können unter Umständen eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung aller Datenträger zur Folge haben, da bei Samen ohne Wirkstoff die gesetzlichen Mengengrenzen nicht greifen und ein Verdacht auf Drogenhandel entstehen kann.

Wie hoch ist die Strafe?

Gemäß § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) können für die Einfuhr und den Anbau illegaler Betäubungsmittel Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Beim gewerbsmäßigen Handel mit illegalen Betäubungsmitteln sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren möglich.

Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Sie als unbescholtener Bürger, der lediglich eine kleine Menge Hanfsamen bestellt hat, mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. Solange es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie tatsächlich vorhatten, Gras anzubauen, kann Ihnen auch nichts vorgeworfen werden.

Was tun wenn ich angezeigt werde?

Wenn Sie sich in einem Ermittlungsverfahren wiederfinden, gibt es zwei wichtige Regeln zu beachten:

Ruhe bewahren

Wenn die Ermittler nur ein Paket Hanfsamen mit Ihrer Adresse haben, haben Sie nicht unbedingt etwas zu befürchten. Allerdings wird Ihnen niemand dies direkt mitteilen. Vielmehr werden Sie vorgeladen oder erhalten einen Fragebogen, um "Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben". Es ist jedoch nicht ratsam, in dieser Situation eine Aussage zu machen, es sei denn, Sie wissen genau, was gegen Sie vorliegt.

Holen Sie sich einen Anwalt

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und herausfinden, was gegen Sie vorliegt. Oft ist schon ein Blick in die Akte ausreichend, um festzustellen, dass die Beweislage gegen Sie schwach ist und Sie mit einer voreiligen Stellungnahme nur sich selbst schaden würden.